Mietbedingungen
§1 Allgemeines
(1) Die Stralsunder Bootswerft, Inh. Tilo Thomzik, Am Flotthafen 1, 18439 Stralsund, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Schwimmende Ferienwohnung Tommi“ (nachfolgend auch „Schwimmende Ferienwohnung“, „Hausboot“ oder „wir“ genannt) bietet die Möglichkeit für begrenzte Zeit ein Hausboot der neuen Nordic Line von La Mare Hausboote zu mieten. Die Schwimmende Ferienwohnung ist gleichzeitig ein Musterobjekt zum Probewohnen und Anschauen bei Kaufinteresse. Die Stralsunder Bootswerft, Inh. Tilo Thomzik, ist vermittelnd tätig.
(2) Es gelten für Mietanfragen ausschließlich die vorliegenden AGBs, Allgemeinen Mietbedingungen und unsere Hausordnung.
§2 Preise
Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.
(2) Die Schwimmende Ferienwohnung ist ein Vorführobjekt und Hausboot der Nordic Line von La Mare Hausboote der Firma Skanvik.
(3) Im Mietpreis ab 3 Übernachtungen enthalten sind:
- Parkplatz
- Bettwäsche
- ein Handtuchset pro Person (bestehend aus einem Handtuch und einem Duschtuch)
- Nebenkosten für Wasser, Abfall und Energie
(4) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung dar. Sie können zunächst über den Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume einsehen und über unser Formular zur Buchungsanfrage auf unserer Website oder per Telefon eine unverbindliche Anfrage stellen. Steht die Schwimmende Ferienwohnung im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages in Form einer Rechnung.
§4 Vertragsschluss
(1) Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen.
(2) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang unserer Mietbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.
(3) Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
(4) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet werden.
§5 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:
- 50 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
- 50 % bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum
(2) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Mietbeginn) ist im Zweifel der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.
(3) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen.
§6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung der schwimmenden Ferienwohnung um einen Vertrag zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).
§7 Maximale Belegung
Die maximale Belegung ist auf 4 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behalten wir uns vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
§8 Entschädigung im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Soweit Sie die Anzahlung nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.
(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen, weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.
(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:
a. Stornierung mindestens 30 Tage vor der Anreise:
50,00 EUR Bearbeitungspauschale
b. Stornierung zwischen 14 und 30 Tagen vor der Anreise:
50% des Gesamtmietpreises
c. Stornierung ab 14 Tage oder weniger vor Anreise:
100 % des Gesamtmietpreises
Ihnen steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens offen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.
(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht uns insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.
§9 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
§10 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet uns gegenüber Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§11 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Schwimmende Ferienwohnung
(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von der Schwimmenden Ferienwohnung Tommi für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.
(2) Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die vorstehenden Absätze des § 11 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
§12 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung
(1) Die Anreise ist Montag bis Freitag zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Die Abreise ist von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten individuell vereinbart werden.
(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so sind wir rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können. Ab 20:00 Uhr Check-In Zeit werden 10€/Stunde erhoben.
(3) Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernehmen, gilt der Vertrag zum darauffolgenden Tag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund Nichtanreise bzw. verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.
(4) Am Tag der Abreise erfolgt die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel persönlich oder via Schlüsselsafe zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behalten wir uns vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
§13 WLAN / TV-Nutzung
(1) Wir unterhalten in unserer Schwimmenden Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Wir gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Wir sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit wir deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Wir behalten uns insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) TV/Radio-Empfang wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eventuelle Fehlfunktion oder Nichtbenutzbarkeit von TV und WLAN begründen keine Schadensersatzansprüche seitens des Mieters.
(3) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Wir haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von uns und/ oder den Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen, unwahren oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
(6) Sollte sich der Mieter auf zur Verfügung gestellten Geräten, z.B. Router, TV-Geräte (Aufzählung ist nicht abschließend) bei Konten (wie z.B. Netflix, Spotify, Prime Video u.a.) mit seinen Zugangsdaten angemeldet und diese auf dem Gerät gespeichert haben, so ist er selbst dafür verantwortlich, diese Zugangsdaten vor seinem Auszug sorgfältig zu löschen. Wir haften nicht für Kenntniserhalt oder missbräuchliche Verwendung der Zugänge durch nachfolgende Mieter.
§14 Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§15 Zutrittsrecht zur Schwimmenden Ferienwohnung
(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Hausboot bei Gefahr im Verzug.
(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§16 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. in Flyern o.ä. dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel, Gebrauchsgegenstände) vor, sofern sie gleichwertig sind.
§17 Datenschutz
Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung.
§18 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§19 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Stand: März 2023